Zur Ausweitung des Tabakwerbeverbots

Anlässlich des Todes von Henry Geller am 07. April 2020 in Washington machen wir uns ein paar Gedanken zur geplanten Ausweitung des Werbeverbots für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Deutschland. Im Dezember letzten Jahres hatte die Unionsfraktion im Bundestag ihren Widerstand gegen das seit 2016 geplante Gesetz aufgegeben.

 

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, will die Union Tabakwerbung nach und nach einschränken: keine Plakatwerbung mehr ab 01.01.2021 für Tabakprodukte, keine für Tabakerhitzer ab 2023 und für E-Zigaretten soll 2024 Schluss sein. Die Logik dahinter – und die Hoffnung – ist, dass wenn die Werbung weniger wird, auch die Zahl mit dem Rauchen beginnender Jugendlicher zurückgeht.

 

Auf den ersten Blick scheint das eine zielführende Maßnahme zu sein. Wenn auch mit einem bitteren Beigeschmack. Immerhin handelt es sich um einen obrigkeitlichen Eingriff, eine Bevormundung. Andererseits stellt sich die Frage, wie eine Industrie, die über unbegrenzte Mittel für ihre Propaganda verfügt, daran gehindert werden kann, jährlich zwischen 110.000 und 140.000 Menschen nur in Deutschland vorzeitig ins Grab zu bringen.

 

In Bhutan, einem kleinen Königreich im Himalaya, wurde Werbung für Tabakerzeugnisse 2004 komplett verboten, wie auch der Handel damit. Der König, selbst Raucher, kam zur Überzeugung, das Rauchen stehe dem Glück seiner Untertanen im Wege. Wie in einem Bericht in „Die Welt“ aus 2018 zu erfahren war, scheint die Maßnahme nicht funktioniert zu haben. Der Anteil jugendlicher Raucher sei einer Untersuchung der WHO zufolge der höchste in der Region. Das bedeutet, es muss ein florierender Schwarzmarkt mit den dazu erforderlichen kriminellen Strukturen entstanden sein, wie weiland in den USA mit der Prohibition.

 

Ob weitgehende Verbote also der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger dienlich sind, lässt sich zumindest bezweifeln. Und jetzt kommt Henry Geller ins Spiel. Geller war 1966 Leiter der Rechtsabteilung in der Federal Communications Commission (FCC), der Bundesaufsichtsbehörde für Funkmedien in den USA. Nach einem landesweit vielbeachteten Footballspiel erhielt er einen Brief von John F. Banzhaf III. Banzhaf, gerade mit dem Jurastudium fertig, mahnte an, dass die sogenannte „Fairness-Doktrin“ im Bezug auf Zigarettenwerbung anzuwenden sei. Sie besagte, dass bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beide Seiten gezeigt werden müssen. Das würde bedeuten, dass die Tabakgegner kostenlose Werbezeit erhalten müssten. Geller sorgte dafür!

 

Dreieinhalb Jahre nach Anwendung der „Fairness-Doktrin“ stellten die Tabakkonzerne ihre Fernsehwerbung freiwillig ein, weil die Gegendarstellungen zu erfolgreich waren. Das war natürlich längst nicht das Ende vom Lied, wie wir wissen, aber es war eine sehr interessante Strophe.

 

Bleiben Sie gesund und bis demnächst, Ihr Peter Bußjäger

 

Quellen: Einschränkung der Tabakwerbung in Deutschland: https://www.sueddeutsche.de/politik/tabakwerbung-tabakwerbeverbot-cdu-csu-unionsfraktion-1.4718481, Rauchen in Bhutan: https://www.welt.de/reise/Fern/article176972681/Bhutan-waehrend-des-Monsuns-auch-das-bringt-Glueck.html, über Henry Geller: https://www.nytimes.com/2020/04/24/business/media/henry-geller-dead.html.